Dieser Leitfaden erklärt im Detail, welche jameda-Bewertungen löschbar sind, was die zentralen BGH-Urteile konkret für Sie bedeuten, wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft, wie lange es dauert – und worauf Sie als Arzt wegen der Schweigepflicht unbedingt achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Behandlungskontakt ist der Schlüssel: Lässt sich nicht plausibel machen, dass überhaupt eine Behandlung stattfand, muss jameda die Bewertung prüfen und ggf. löschen (BGH VI ZR 34/15).
- Komplette Profil-Löschung ist heute in der Regel nicht mehr durchsetzbar, seit jameda als „neutraler Informationsmittler“ gilt (Hintergrund: BGH VI ZR 30/17).
- Löschbar: fehlender Behandlungskontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen/Schmähkritik, Richtlinienverstöße.
- Tempo: außergerichtlich meist 2–6 Wochen; bei klaren Fällen seit den Prozessverbesserungen 2025 teils unter 10 Werktage.
- Achtung Schweigepflicht: In öffentlichen Antworten niemals Behandlungsdetails oder Patientendaten nennen.
Warum der Arztfall rechtlich besonders ist
Anders als bei vielen anderen Portalen gibt es bei Arztbewertungen einen gefestigten, ärztefreundlichen Rahmen durch die BGH-Rechtsprechung – kombiniert mit dem Datenschutz- und Berufsrecht. Das macht die Erfolgsaussichten bei unberechtigten Bewertungen vergleichsweise gut. Wer hier vorschnell aufgibt, verschenkt einen starken Hebel.
Was die BGH-Urteile für Ärzte konkret bedeuten
BGH VI ZR 34/15 (2016) – der Alltags-Hebel: Beanstandet ein Arzt eine Bewertung, muss das Portal dem nachgehen und vom Verfasser einen Nachweis des tatsächlichen Behandlungskontakts verlangen. Kann dieser nicht plausibel gemacht werden, ist die Bewertung zu löschen. Das ist in der Praxis der wichtigste Ansatzpunkt – denn bei vielen unfairen Bewertungen lässt sich der Behandlungskontakt gerade nicht belegen.
BGH VI ZR 30/17 (2018) – die Neutralitätsfrage: Hier musste jameda ein Ärztin-Profil löschen, weil das Portal sich nicht neutral verhielt (es blendete auf kostenlosen Profilen Werbung für zahlende Premium-Ärzte ein und verschaffte sich so einen Vorteil). jameda hat sein Geschäftsmodell daraufhin angepasst. Folge: Eine komplette Profil-Löschung allein wegen fehlender Neutralität ist heute meist nicht mehr durchsetzbar – es geht in der Regel um einzelne rechtswidrige Bewertungen, nicht um das ganze Profil.
Welche jameda-Bewertungen lassen sich löschen?
Gut löschbar:
- Kein (nachweisbarer) Behandlungskontakt – der häufigste und stärkste Grund (BGH VI ZR 34/15).
- Unwahre Tatsachenbehauptungen – z. B. erfundene Vorgänge, falsche Abrechnungs-/Diagnosevorwürfe (abzugrenzen von zulässiger Meinung).
- Beleidigungen, Schmähkritik, Diffamierung.
- Richtlinienverstöße: themenfremd, Verwechslung mit anderer Praxis, Interessenkonflikt (z. B. Bewertung durch Wettbewerber), Datenschutzverstöße.
Schwer bis nicht löschbar:
- Sachliche, subjektive Schilderung einer echten Behandlung („lange Wartezeit“, „fühlte mich nicht gut aufgehoben“). Das ist als Meinung geschützt.
So gehen Sie vor – Schritt für Schritt
- Dokumentieren: Screenshot der Bewertung mit Datum sichern. Prüfen: Gibt es überhaupt Hinweise auf einen echten Behandlungskontakt?
- Beanstandung an jameda: in der Regel über ein anwaltliches Schreiben, das entweder den Behandlungskontakt bestreitet oder die konkrete unwahre Tatsachenbehauptung benennt.
- Prüfschleife: jameda fordert den Verfasser auf, den Behandlungskontakt zu belegen (z. B. anonymisierter Nachweis). Bleibt der aus oder ist er unplausibel, wird gelöscht.
- Eskalation: Bei hartnäckigen, klar rechtswidrigen Fällen Abmahnung des Verfassers bzw. gerichtliches Vorgehen (einschließlich Auskunft).
Bearbeitungszeit: außergerichtlich meist 2–6 Wochen. Für klar begründete Fälle hat sich die Spanne seit den Prozessverbesserungen bei jameda im Jahr 2025 teils auf unter zehn Werktage verkürzt.
Melden vs. Anwalt – Vergleich
| Kriterium | Eigene Beanstandung | Anwaltliche Aufforderung |
|---|---|---|
| Geeignet für | klare Fälle, erster Versuch | unklare/strittige Fälle, Eskalation |
| Erfolg | mittel | gut bei fehlendem Behandlungskontakt/falschen Tatsachen |
| Dauer | 2–6 Wochen | oft schneller bei klarer Begründung |
| Aufwand | Sie führen den Schriftverkehr | Kanzlei übernimmt |
Achtung: Schweigepflicht bei öffentlichen Antworten
Regel: allgemein und sachlich bleiben, keine Bestätigung eines Behandlungsverhältnisses, keine Details. Im Zweifel nur: „Wir nehmen jede Rückmeldung ernst, bitten Sie aber, sich direkt an uns zu wenden.“
Sonderfälle
- Verwechslung mit anderer Praxis/gleichem Namen: klarer Löschgrund – Verwechslung belegen.
- Bewertung durch Wettbewerber/Ex-Mitarbeiter: Interessenkonflikt, zusätzlich wettbewerbsrechtlich relevant.
- 1-Stern ohne Text: ohne erkennbaren Behandlungsbezug oft löschbar (vgl. auch 1-Stern-Bewertung ohne Text).
- Erpresserische Bewertung: nicht auf Forderungen eingehen, dokumentieren, rechtlich vorgehen.
Wenn Löschen nicht geht: Praxis-Reputation stärken
Gegen eine zulässige, echte Patientenmeinung hilft kein Löschantrag. Dann zählt das Gesamtbild:
- Zufriedene Patienten aktiv um Bewertungen bitten (datenschutzkonform, ohne Druck) – viele echte positive Stimmen relativieren einzelne Ausreißer.
- Professionell und schweigepflichtkonform antworten.
- Negative Treffer in der Google-Suche verdrängen – siehe Online-Reputationsmanagement und negative Suchergebnisse verdrängen.
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Kostenlos prüfenHäufig gestellte Fragen
In der Regel nicht mehr. Seit jameda als neutraler Informationsmittler gilt (Hintergrund BGH VI ZR 30/17), ist eine vollständige Profil-Entfernung meist nicht durchsetzbar. Möglich ist die Löschung einzelner rechtswidriger Bewertungen.
Vor allem, wenn sich kein tatsächlicher Behandlungskontakt belegen lässt (BGH VI ZR 34/15), oder wenn die Bewertung unwahre Tatsachen, Beleidigungen oder Richtlinienverstöße enthält.
Außergerichtlich meist 2–6 Wochen; klar begründete Fälle teils unter 10 Werktage.
Die eigene Beanstandung ist kostenlos. Anwaltliche Schritte richten sich nach Aufwand. Pauschale „Löschgarantien“ sind unseriös.
Eine sachliche Meinung zu einer echten Behandlung ist geschützt und kaum löschbar. Hier helfen professionelle (schweigepflichtkonforme) Reaktion und Reputationsaufbau.
Nur sehr vorsichtig: niemals Behandlungsdetails oder die Existenz eines Behandlungsverhältnisses bestätigen – das verletzt die Schweigepflicht. Allgemein und sachlich bleiben.
Der fehlende Nachweis eines Behandlungskontakts. Kann der Verfasser nicht plausibel machen, dass er behandelt wurde, muss jameda die Bewertung entfernen.
Ohne erkennbaren Behandlungsbezug ist sie oft löschbar – beanstanden und auf den fehlenden Nachweis abstellen.
Ja, die BGH-Grundsätze zum Behandlungskontakt gelten entsprechend für Zahnärzte und andere bewertbare Heilberufler.