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Recht

Google-Bewertung löschen: Wann ist das legal – und wer darf es?

Kurz gesagt: Eine Google-Bewertung darf entfernt werden, wenn sie gefälscht ist, gegen Googles Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist. Echte, sachliche Kritik bleibt. Ihr eigenes Unternehmensprofil samt aller Bewertungen dürfen Sie als Inhaber jederzeit löschen lassen. Für die rechtliche Prüfung einzelner Bewertungen ist in Deutschland und Österreich ein Anwalt der richtige Ansprechpartner. Für einen kompletten Neustart ist die Profil-Löschung mit einem seriösen Anbieter wie RapidRemove der schnellere Weg.

MMaximilian Hölzl · Google-Experte & Gründer9 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026
HinweisDieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ist keine Rechtsberatung. Der Autor ist kein Rechtsanwalt. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Das Löschen einer Bewertung ist legitim, wenn es um Inhalte geht, die gar nicht dort stehen dürften, oder wenn Sie als Inhaber über Ihr eigenes Profil entscheiden. Typische Fälle:

FallWarum die Entfernung zulässig ist
Fake-Bewertung, kein KundenkontaktBewertungen müssen auf echten Erfahrungen beruhen. Bestreitet ein Unternehmen den Kundenkontakt, muss ein Bewertungsportal in der Regel prüfen (BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).
Verstoß gegen Googles RichtlinienGoogle entfernt z. B. Spam, Bewertungen mit Interessenkonflikt (Mitbewerber, Ex-Mitarbeiter), themenfremde Inhalte, Belästigung oder persönliche Daten.
Rechtswidriger InhaltBeleidigung, Schmähkritik oder falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Ihr eigenes Profil soll wegAls Inhaber entscheiden Sie über Ihr eigenes Unternehmensprofil. Mit dem Profil verschwinden alle Bewertungen. Eine einzelne Bewertung wird dabei nicht beurteilt.
Nicht legal bzw. unseriösEchte, sachliche Kritik eines Kunden unterdrücken · Verfasser bedrohen oder unter Druck setzen · Bewertungen wider besseres Wissen als „Fake“ melden · Massenmeldungen über fremde Konten · Bewertungen kaufen oder schreiben lassen · Profile von Mitbewerbern löschen lassen.

Wer darf Ihnen dabei helfen?

Melden darf jeder. Nach dem Digital Services Act müssen Hosting-Dienste wie Google ein leicht zugängliches Meldeverfahren für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte anbieten und Meldungen sorgfältig und objektiv bearbeiten (Art. 16 Verordnung (EU) 2022/2065). Das gilt für rechtswidrige Inhalte, nicht für bloß unliebsame Kritik. Verstöße gegen Googles eigene Richtlinien können Sie zusätzlich direkt in Google melden.

Die rechtliche Prüfung für andere ist in Deutschland und Österreich Sache von Anwälten:

So halten wir es bei RapidRemoveIn Deutschland und Österreich bieten wir keine Löschung einzelner Bewertungen an. Dafür empfehlen wir das Melden bei Google oder einen spezialisierten Anwalt. Wir löschen dort Ihr gesamtes Unternehmensprofil in Ihrem Auftrag. Dabei prüfen wir keine einzelne Bewertung rechtlich, Sie entscheiden als Inhaber über Ihr eigenes Profil.

Weg 1: Die Bewertung selbst bei Google melden

Der erste Schritt kostet nichts und reicht bei klaren Verstößen oft aus:

  1. Öffnen Sie Ihr Unternehmensprofil in Google Maps oder in der Google-Suche und gehen Sie zu den Rezensionen.
  2. Wählen Sie bei der Bewertung „Rezension melden“ und den passenden Grund, z. B. kein Bezug zum Unternehmen, Interessenkonflikt, Beleidigung oder Spam.
  3. Prüfen Sie den Status später im Tool zur Verwaltung von Rezensionen von Google. Wird die Meldung abgelehnt, können Sie dort in der Regel einmal Einspruch einlegen.
  4. Halten Sie fest, warum die Bewertung aus Ihrer Sicht unzulässig ist (z. B. kein Kunde in Ihrem System). Das hilft auch, wenn Sie später einen Anwalt beauftragen.

Mehr dazu: Fake-Google-Bewertung melden und löschen.

Weg 2: Spezialisierter Anwalt

Ein auf Medien- oder Reputationsrecht spezialisierter Anwalt prüft die Bewertung rechtlich, fordert Google mit Begründung zur Löschung auf und kann bei Bedarf gegen den Verfasser vorgehen, etwa auf Unterlassung.

Ein Anwalt ist die richtige Wahl, wenn Sie einzelne Bewertungen loswerden und Ihr Profil behalten wollen, wenn falsche Tatsachen über Sie verbreitet werden oder wenn Sie gegen den Verfasser vorgehen möchten.

Weg 3: Das ganze Profil löschen lassen

Statt um jede Bewertung einzeln zu kämpfen, können Sie als Inhaber Ihr gesamtes Google-Unternehmensprofil entfernen lassen. Mit dem Profil verschwinden alle Bewertungen, Fotos und der Eintrag in Google Maps. So läuft das bei RapidRemove ab:

  1. Sie beauftragen uns über die Website. Beauftragen kann nur der Inhaber bzw. die Geschäftsführung. Profile von Mitbewerbern oder Dritten löschen wir nicht.
  2. Sie übertragen uns die Inhaberrechte am Unternehmensprofil über die offizielle Google-Funktion. Passwörter oder Zugriff auf Ihr Google-Konto brauchen wir nicht. Gmail, Google Ads und Ihre Website bleiben unberührt.
  3. Wir entfernen das Profil, in der Regel etwa 24 Stunden nach der Rechteübertragung. Verlangt Google vorher eine Verifizierung, kann es länger dauern.
  4. Erst nach erfolgreicher Löschung erhalten Sie die Rechnung: ab 450 € netto für die Löschung, 850 € netto für Löschung plus Einrichtung eines neuen Profils. Klappt die Löschung nicht, zahlen Sie nichts.

Gut geeignet bei: vielen negativen oder unfairen Bewertungen, einem geplanten Neustart, Umzug, Übernahme oder Schließung des Betriebs sowie bei doppelten oder veralteten Profilen. Danach können Sie auf Wunsch ein neues Profil anlegen, das ohne die bisherigen Bewertungen startet. Neue Profile prüft Google selbst, die Freigabe liegt bei Google.

Ehrlich gesagt: das sind die NachteileMit dem Profil gehen auch Ihre guten Bewertungen und Fotos verloren. Dritte (z. B. Kunden) können später ein neues Profil für Ihren Standort vorschlagen. Davor schützt ein optionaler Schutz ab 24,90 € pro Monat. Kann ein Profil nicht gelöscht werden, müssen Sie die Inhaberschaft selbst wieder bei Google beantragen. Wer nur einzelne Bewertungen loswerden und sein Profil behalten will, ist mit Weg 1 oder 2 besser beraten.

Ist Ihr Profil löschbar?

Geben Sie Ihren Firmennamen ein. Wir prüfen kostenlos, ob und wie sich Ihr Unternehmensprofil entfernen lässt.

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Zahlung nur nach Erfolg · Keine Passwörter nötig · Firma aus Österreich

Melden, Anwalt oder Profil-Löschung: der Vergleich

KriteriumSelbst meldenAnwaltProfil-Löschung (RapidRemove)
Was wird entfernt?Einzelne Bewertung, wenn Google zustimmtEinzelne BewertungGanzes Profil inkl. aller Bewertungen und Fotos
Profil bleibt erhalten?JaJaNein (neues Profil möglich)
Rechtliche Prüfung des EinzelfallsDurch Sie selbstJa, durch den AnwaltNein, nicht nötig
KostenKostenlosJe nach Kanzlei und FallAb 450 € netto
Bezahlung–Nach VereinbarungNur nach erfolgreicher Löschung
Typische DauerTage bis WochenTage bis MonateMeist ca. 24 h ab Rechteübertragung
Am besten fürKlare Verstöße, Fake-BewertungenEinzelne rechtswidrige Bewertungen, falsche TatsachenViele Bewertungen, Neustart, Umzug, Schließung

Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen

Häufig gestellte Fragen

Ja, wenn die Bewertung gefälscht ist, gegen Googles Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist (z. B. Beleidigung, falsche Tatsachen). Echte, sachliche Kritik darf dagegen nicht unterdrückt werden. Ihr eigenes Unternehmensprofil samt aller Bewertungen dürfen Sie als Inhaber jederzeit löschen lassen. Dies ist keine Rechtsberatung.

Für einzelne Bewertungen, bei denen Sie Ihr Profil behalten wollen, ist in Deutschland und Österreich nach dem eigenen Melden bei Google ein spezialisierter Anwalt der richtige Ansprechpartner. Wollen Sie das gesamte Profil mit allen Bewertungen entfernen und neu starten, ist ein seriöser Anbieter wie RapidRemove meist schneller: in der Regel rund 24 Stunden nach der Rechteübertragung, Zahlung erst nach Erfolg.

In Deutschland ist die rechtliche Prüfung und Beanstandung einzelner Bewertungen für andere grundsätzlich Anwälten vorbehalten. Das LG Hamburg hat einer Agentur ein entsprechendes Angebot untersagt (315 O 255/18), nach dem OLG Frankfurt kann auch das Prüfen und Beanstanden einzelner Bewertungen eine Rechtsdienstleistung sein (16 U 2/25, noch nicht rechtskräftig). In Österreich ist die berufsmäßige Vertretung in Rechtsangelegenheiten grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten. Bei der Löschung des eigenen Unternehmensprofils im Auftrag des Inhabers findet keine rechtliche Prüfung einzelner Bewertungen statt. Dies ist keine Rechtsberatung.

RapidRemove ist eine Marke der Simple Solution OG aus Hallein (Österreich). Wir löschen nur Profile im Auftrag des Inhabers bzw. der Geschäftsführung, über die offizielle Inhaberfunktion von Google, ohne Passwörter und ohne Massenmeldungen. In Deutschland und Österreich bieten wir keine Löschung einzelner Bewertungen an. Bezahlt wird erst nach erfolgreicher Löschung.

Einige spezialisierte Kanzleien in Deutschland bieten für das außergerichtliche Vorgehen Pauschalen pro Bewertung an, nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) teils ab rund 100 bis 150 € netto. Die Preise unterscheiden sich je nach Kanzlei, Land und Fall erheblich, Gerichtsverfahren kosten deutlich mehr.

In Deutschland und Österreich nicht. Dort löschen wir auf Wunsch das gesamte Unternehmensprofil. Für Unternehmen in anderen Ländern melden wir einzelne Bewertungen, die gegen Googles Inhaltsrichtlinien verstoßen, über Googles eigene Prozesse. Ob sie entfernt werden, entscheidet Google. Bezahlt wird pro gelöschter Bewertung: Sie hinterlegen beim Bestellen eine Karte oder PayPal, abgebucht wird automatisch erst nach der Löschung.

Nicht zahlen, alle Nachrichten sichern, Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bewertungen bei Google melden. Ein Anwalt kann zusätzlich gegen den Verfasser vorgehen.

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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · keine Rechtsberatung
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Maximilian Hölzl
Google-Experte & Gründer