Wann ist das Löschen einer Google-Bewertung legal?
Das Löschen einer Bewertung ist legitim, wenn es um Inhalte geht, die gar nicht dort stehen dürften, oder wenn Sie als Inhaber über Ihr eigenes Profil entscheiden. Typische Fälle:
| Fall | Warum die Entfernung zulässig ist |
|---|---|
| Fake-Bewertung, kein Kundenkontakt | Bewertungen müssen auf echten Erfahrungen beruhen. Bestreitet ein Unternehmen den Kundenkontakt, muss ein Bewertungsportal in der Regel prüfen (BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20). |
| Verstoß gegen Googles Richtlinien | Google entfernt z. B. Spam, Bewertungen mit Interessenkonflikt (Mitbewerber, Ex-Mitarbeiter), themenfremde Inhalte, Belästigung oder persönliche Daten. |
| Rechtswidriger Inhalt | Beleidigung, Schmähkritik oder falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. |
| Ihr eigenes Profil soll weg | Als Inhaber entscheiden Sie über Ihr eigenes Unternehmensprofil. Mit dem Profil verschwinden alle Bewertungen. Eine einzelne Bewertung wird dabei nicht beurteilt. |
Wer darf Ihnen dabei helfen?
Melden darf jeder. Nach dem Digital Services Act müssen Hosting-Dienste wie Google ein leicht zugängliches Meldeverfahren für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte anbieten und Meldungen sorgfältig und objektiv bearbeiten (Art. 16 Verordnung (EU) 2022/2065). Das gilt für rechtswidrige Inhalte, nicht für bloß unliebsame Kritik. Verstöße gegen Googles eigene Richtlinien können Sie zusätzlich direkt in Google melden.
Die rechtliche Prüfung für andere ist in Deutschland und Österreich Sache von Anwälten:
- Deutschland: Wer für andere einzelne Bewertungen rechtlich prüft und deren Löschung durchsetzt, erbringt nach der bisherigen Rechtsprechung eine Rechtsdienstleistung, die Anwälten vorbehalten ist (§§ 2, 3 Rechtsdienstleistungsgesetz). Das LG Hamburg hat einer Agentur ein entsprechendes bezahltes Angebot untersagt (Urt. v. 28.06.2019 – 315 O 255/18). Nach dem OLG Frankfurt am Main kann auch das Prüfen und Beanstanden einzelner Bewertungen eine Rechtsdienstleistung sein (19.03.2026 – 16 U 2/25, noch nicht rechtskräftig).
- Österreich: Die berufsmäßige Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten (§ 8 Abs. 2 Rechtsanwaltsordnung).
- Nicht betroffen: Leistungen, bei denen keine Bewertung rechtlich geprüft wird, etwa die Löschung Ihres eigenen Unternehmensprofils in Ihrem Auftrag.
Weg 1: Die Bewertung selbst bei Google melden
Der erste Schritt kostet nichts und reicht bei klaren Verstößen oft aus:
- Öffnen Sie Ihr Unternehmensprofil in Google Maps oder in der Google-Suche und gehen Sie zu den Rezensionen.
- Wählen Sie bei der Bewertung „Rezension melden“ und den passenden Grund, z. B. kein Bezug zum Unternehmen, Interessenkonflikt, Beleidigung oder Spam.
- Prüfen Sie den Status später im Tool zur Verwaltung von Rezensionen von Google. Wird die Meldung abgelehnt, können Sie dort in der Regel einmal Einspruch einlegen.
- Halten Sie fest, warum die Bewertung aus Ihrer Sicht unzulässig ist (z. B. kein Kunde in Ihrem System). Das hilft auch, wenn Sie später einen Anwalt beauftragen.
Mehr dazu: Fake-Google-Bewertung melden und löschen.
Weg 2: Spezialisierter Anwalt
Ein auf Medien- oder Reputationsrecht spezialisierter Anwalt prüft die Bewertung rechtlich, fordert Google mit Begründung zur Löschung auf und kann bei Bedarf gegen den Verfasser vorgehen, etwa auf Unterlassung.
- Vorteile: Ihr Profil und Ihre guten Bewertungen bleiben erhalten. Sie bekommen eine rechtliche Einschätzung und eine Vertretung, die bei Bedarf auch vor Gericht weitergeht.
- Kosten: Einige spezialisierte Kanzleien in Deutschland bieten für das außergerichtliche Vorgehen Pauschalen pro Bewertung an, nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) teils ab rund 100 bis 150 € netto. Die Preise unterscheiden sich je nach Kanzlei, Land und Fall erheblich, ein Gerichtsverfahren kostet deutlich mehr. Erfolgsabhängige Honorare sind für Anwälte nur eingeschränkt zulässig. Fragen Sie vorher, welche Kosten in jedem Fall anfallen.
- Dauer: außergerichtlich oft Tage bis Wochen, vor Gericht eher Monate.
- Grenzen: Ehrliche Kritik eines echten Kunden ist auch für einen Anwalt in der Regel nicht angreifbar.
Ein Anwalt ist die richtige Wahl, wenn Sie einzelne Bewertungen loswerden und Ihr Profil behalten wollen, wenn falsche Tatsachen über Sie verbreitet werden oder wenn Sie gegen den Verfasser vorgehen möchten.
Weg 3: Das ganze Profil löschen lassen
Statt um jede Bewertung einzeln zu kämpfen, können Sie als Inhaber Ihr gesamtes Google-Unternehmensprofil entfernen lassen. Mit dem Profil verschwinden alle Bewertungen, Fotos und der Eintrag in Google Maps. So läuft das bei RapidRemove ab:
- Sie beauftragen uns über die Website. Beauftragen kann nur der Inhaber bzw. die Geschäftsführung. Profile von Mitbewerbern oder Dritten löschen wir nicht.
- Sie übertragen uns die Inhaberrechte am Unternehmensprofil über die offizielle Google-Funktion. Passwörter oder Zugriff auf Ihr Google-Konto brauchen wir nicht. Gmail, Google Ads und Ihre Website bleiben unberührt.
- Wir entfernen das Profil, in der Regel etwa 24 Stunden nach der Rechteübertragung. Verlangt Google vorher eine Verifizierung, kann es länger dauern.
- Erst nach erfolgreicher Löschung erhalten Sie die Rechnung: ab 450 € netto für die Löschung, 850 € netto für Löschung plus Einrichtung eines neuen Profils. Klappt die Löschung nicht, zahlen Sie nichts.
Gut geeignet bei: vielen negativen oder unfairen Bewertungen, einem geplanten Neustart, Umzug, Übernahme oder Schließung des Betriebs sowie bei doppelten oder veralteten Profilen. Danach können Sie auf Wunsch ein neues Profil anlegen, das ohne die bisherigen Bewertungen startet. Neue Profile prüft Google selbst, die Freigabe liegt bei Google.
Ist Ihr Profil löschbar?
Geben Sie Ihren Firmennamen ein. Wir prüfen kostenlos, ob und wie sich Ihr Unternehmensprofil entfernen lässt.
Profil kostenlos prüfenMelden, Anwalt oder Profil-Löschung: der Vergleich
| Kriterium | Selbst melden | Anwalt | Profil-Löschung (RapidRemove) |
|---|---|---|---|
| Was wird entfernt? | Einzelne Bewertung, wenn Google zustimmt | Einzelne Bewertung | Ganzes Profil inkl. aller Bewertungen und Fotos |
| Profil bleibt erhalten? | Ja | Ja | Nein (neues Profil möglich) |
| Rechtliche Prüfung des Einzelfalls | Durch Sie selbst | Ja, durch den Anwalt | Nein, nicht nötig |
| Kosten | Kostenlos | Je nach Kanzlei und Fall | Ab 450 € netto |
| Bezahlung | – | Nach Vereinbarung | Nur nach erfolgreicher Löschung |
| Typische Dauer | Tage bis Wochen | Tage bis Monate | Meist ca. 24 h ab Rechteübertragung |
| Am besten für | Klare Verstöße, Fake-Bewertungen | Einzelne rechtswidrige Bewertungen, falsche Tatsachen | Viele Bewertungen, Neustart, Umzug, Schließung |
Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen
- Echte Firma mit vollständigem Impressum. RapidRemove ist eine Marke der Simple Solution OG, Salzgasse 2, 5400 Hallein, Österreich.
- Ehrlich, was nicht geht: Ein seriöser Anbieter sagt Ihnen, wenn etwas nicht entfernt werden kann, und verspricht keine 100 %.
- Zahlung nach Erfolg oder eine klar geregelte Anzahlung bzw. Rückerstattung.
- Keine Passwörter, kein Zugriff auf Ihr Google-Konto.
- Keine unsauberen Methoden: keine gekauften Bewertungen, keine Massenmeldungen, kein Druck auf Verfasser.
- Hält sich an das Recht vor Ort: z. B. keine rechtliche Prüfung einzelner Bewertungen durch Nicht-Anwälte in Deutschland und Österreich.
Häufig gestellte Fragen
Ja, wenn die Bewertung gefälscht ist, gegen Googles Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist (z. B. Beleidigung, falsche Tatsachen). Echte, sachliche Kritik darf dagegen nicht unterdrückt werden. Ihr eigenes Unternehmensprofil samt aller Bewertungen dürfen Sie als Inhaber jederzeit löschen lassen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Für einzelne Bewertungen, bei denen Sie Ihr Profil behalten wollen, ist in Deutschland und Österreich nach dem eigenen Melden bei Google ein spezialisierter Anwalt der richtige Ansprechpartner. Wollen Sie das gesamte Profil mit allen Bewertungen entfernen und neu starten, ist ein seriöser Anbieter wie RapidRemove meist schneller: in der Regel rund 24 Stunden nach der Rechteübertragung, Zahlung erst nach Erfolg.
In Deutschland ist die rechtliche Prüfung und Beanstandung einzelner Bewertungen für andere grundsätzlich Anwälten vorbehalten. Das LG Hamburg hat einer Agentur ein entsprechendes Angebot untersagt (315 O 255/18), nach dem OLG Frankfurt kann auch das Prüfen und Beanstanden einzelner Bewertungen eine Rechtsdienstleistung sein (16 U 2/25, noch nicht rechtskräftig). In Österreich ist die berufsmäßige Vertretung in Rechtsangelegenheiten grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten. Bei der Löschung des eigenen Unternehmensprofils im Auftrag des Inhabers findet keine rechtliche Prüfung einzelner Bewertungen statt. Dies ist keine Rechtsberatung.
RapidRemove ist eine Marke der Simple Solution OG aus Hallein (Österreich). Wir löschen nur Profile im Auftrag des Inhabers bzw. der Geschäftsführung, über die offizielle Inhaberfunktion von Google, ohne Passwörter und ohne Massenmeldungen. In Deutschland und Österreich bieten wir keine Löschung einzelner Bewertungen an. Bezahlt wird erst nach erfolgreicher Löschung.
Einige spezialisierte Kanzleien in Deutschland bieten für das außergerichtliche Vorgehen Pauschalen pro Bewertung an, nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) teils ab rund 100 bis 150 € netto. Die Preise unterscheiden sich je nach Kanzlei, Land und Fall erheblich, Gerichtsverfahren kosten deutlich mehr.
In Deutschland und Österreich nicht. Dort löschen wir auf Wunsch das gesamte Unternehmensprofil. Für Unternehmen in anderen Ländern melden wir einzelne Bewertungen, die gegen Googles Inhaltsrichtlinien verstoßen, über Googles eigene Prozesse. Ob sie entfernt werden, entscheidet Google. Bezahlt wird pro gelöschter Bewertung: Sie hinterlegen beim Bestellen eine Karte oder PayPal, abgebucht wird automatisch erst nach der Löschung.
Nicht zahlen, alle Nachrichten sichern, Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bewertungen bei Google melden. Ein Anwalt kann zusätzlich gegen den Verfasser vorgehen.
