Presse & Suchergebnisse auslisten

Negative Presse & Google-Treffer auslisten lassen.

Auslistung statt Löschung — wo die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wir prüfen kostenlos und übernehmen die Antragstellung.

Kostenlose Prüfung
Über Partnerkanzlei
Ehrliche Einschätzung
Was bedeutet das?

Auslistung (De-Indexierung) — einfach erklärt.

Bei einer Auslistung bleibt der Artikel online auf der Website des Herausgebers — er verschwindet aber aus den Google-Suchergebnissen zu Ihrem Namen. So findet ihn praktisch niemand mehr, ohne dass in die Pressefreiheit eingegriffen wird.

Ablauf

So läuft die Auslistung.

1

Kostenlose Prüfung

Sie schicken uns den Link. Wir prüfen kostenlos, ob eine Auslistung in Frage kommt.

2

Rechtliche Prüfung

Die rechtliche Einzelfallprüfung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei.

3

Antragstellung

Wir übernehmen die Antragstellung bei Google und begleiten das Verfahren.

4

Ergebnis

Sie erhalten das Ergebnis. Der Erfolg hängt von Googles Abwägung ab.

Ehrlich gesagt

Wann es funktioniert — und wann nicht.

Gute Chancen

  • Veraltete Informationen über Sie
  • Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte
  • Rechtswidrige oder falsche Inhalte
  • Sensible persönliche Daten

Schwieriger / nicht möglich

  • Aktuelle Berichte von öffentlichem Interesse
  • Inhalte über Personen des öffentlichen Lebens
  • Wahre Tatsachenbehauptungen
  • Garantierte Auslistung — die gibt es nicht
Preis
Kostenlose Prüfung
Der Aufwand wird individuell nach der rechtlichen Prüfung bestimmt. Kein beworbener Festpreis, keine Erfolgsgarantie.
Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Nein. Bei einer Auslistung bleibt der Artikel auf der Original-Website online — er wird lediglich aus den Google-Suchergebnissen zu Ihrem Namen entfernt.

Nein. Ob ausgelistet wird, hängt von Googles Abwägung zwischen Ihrem Interesse und dem öffentlichen Informationsinteresse ab. Eine Garantie ist nicht möglich.

Die rechtliche Einzelfallprüfung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei. RapidRemove übernimmt Vermittlung und Antragstellung.

Die Prüfung ist kostenlos. Den Aufwand für eine mögliche Auslistung legen wir erst nach der rechtlichen Prüfung individuell fest.