Auslistung statt Löschung — wo die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wir prüfen kostenlos und übernehmen die Antragstellung.
Bei einer Auslistung bleibt der Artikel online auf der Website des Herausgebers — er verschwindet aber aus den Google-Suchergebnissen zu Ihrem Namen. So findet ihn praktisch niemand mehr, ohne dass in die Pressefreiheit eingegriffen wird.
Sie schicken uns den Link. Wir prüfen kostenlos, ob eine Auslistung in Frage kommt.
Die rechtliche Einzelfallprüfung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei.
Wir übernehmen die Antragstellung bei Google und begleiten das Verfahren.
Sie erhalten das Ergebnis. Der Erfolg hängt von Googles Abwägung ab.
Nein. Bei einer Auslistung bleibt der Artikel auf der Original-Website online — er wird lediglich aus den Google-Suchergebnissen zu Ihrem Namen entfernt.
Nein. Ob ausgelistet wird, hängt von Googles Abwägung zwischen Ihrem Interesse und dem öffentlichen Informationsinteresse ab. Eine Garantie ist nicht möglich.
Die rechtliche Einzelfallprüfung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei. RapidRemove übernimmt Vermittlung und Antragstellung.
Die Prüfung ist kostenlos. Den Aufwand für eine mögliche Auslistung legen wir erst nach der rechtlichen Prüfung individuell fest.