Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Simple Solution. OG, Salzgasse 2, 5400 Hallein, Österreich (FN 470700g, Landesgericht Salzburg; UID ATU72401536), nachfolgend „RapidRemove“ oder „wir“.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen RapidRemove und ihren Kunden über die auf rapid-remove.com angebotenen Leistungen.
1.2. Kunde kann sowohl Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG als auch Verbraucher sein. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich angeführt. Unser Angebot richtet sich primär an Unternehmer (Inhaber bzw. Verantwortliche von Google-Unternehmensprofilen).
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Leistungen
2.1. Profil-Löschung („Remove“): Dauerhafte Entfernung eines Google-Unternehmensprofils (Google Business Profile / Google Maps-Eintrag) einschließlich aller damit verbundenen Bewertungen aus der öffentlichen Anzeige der Google-Dienste. Die Entfernung erfolgt ausschließlich über offizielle, von Google vorgesehene Prozesse und Schnittstellen.
2.2. Profil-Löschung + Neuanlage („Remove + Restart“): Leistung gemäß Punkt 2.1 zuzüglich Einrichtung eines neuen Google-Unternehmensprofils mit den vom Kunden bereitgestellten korrekten Unternehmensdaten.
2.3. Reputations-Verdrängung: Laufende Maßnahmen mit dem Ziel, vom Kunden benannte negative Suchergebnisse in der Google-Suche durch andere Inhalte zu verdrängen. Es handelt sich um ein Bemühen ohne Erfolgsgarantie; ein bestimmtes Ranking-Ergebnis wird nicht geschuldet. Details (Laufzeit, Umfang, Reporting) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.4. Presse-Auslistung (Vermittlung): RapidRemove vermittelt den Kontakt zu einer Partnerkanzlei und unterstützt bei der Antragstellung. Die rechtliche Prüfung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch die Partnerkanzlei; ein gesonderter Vertrag kommt zwischen Kunde und Partnerkanzlei zustande. RapidRemove erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keinen Auslistungserfolg.
2.5. Entfernung einzelner Bewertungen: IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH NICHT MÖGLICH. Entfernung einzelner, vom Kunden ausgewählter Bewertungen von seinem Google-Unternehmensprofil; das Profil selbst bleibt bestehen. Wir betreiben die Entfernung ausschließlich über die offiziellen Melde- und Beschwerdeverfahren von Google, soweit die Bewertung gegen die Richtlinien von Google oder geltendes Recht verstößt (z. B. gefälschte Bewertungen, Bewertungen von Mitbewerbern oder Nicht-Kunden, Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen). Die Auswahl der Bewertungen und die Angaben zum Verstoß (Grund je Bewertung) verantwortet der Kunde (siehe 3.4); RapidRemove kann Bewertungen vorab prüfen und Aufträge zu einzelnen Bewertungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Echte, sachliche Kritik ist nicht Gegenstand der Leistung. Über die Entfernung entscheidet Google; ein bestimmter Erfolg wird nicht garantiert. Für Google-Unternehmensprofile in Deutschland und Österreich wird diese Leistung nicht angeboten; im Übrigen ist das Angebot im Bestellprozess maßgeblich. Bewertungen ohne Text (reine Sternebewertungen) werden abweichend von 6.2 und 7.3 in einem gesonderten, softwaregestützten Verfahren bearbeitet: Das Entgelt beträgt EUR 300 bzw. USD 300 je Bewertung (Abrechnungswährung gemäß 6.1) und ist zur Gänze im Voraus fällig, sobald RapidRemove die Bewertung annimmt. Die erwartete Erfolgsquote dieses Verfahrens liegt bei 99 %. Wird die Bewertung nicht binnen 14 Tagen ab Zahlungseingang entfernt (Erfolg im Sinne von 7.3), erstattet RapidRemove dem Kunden das für diese Bewertung bezahlte Entgelt in voller Höhe. Der auf der Website bzw. im Angebot ausgewiesene Mengenrabatt findet Anwendung.
2.6. Keine Rechtsdienstleistung: Sämtliche Leistungen von RapidRemove sind technisch-organisatorischer Natur. RapidRemove erbringt keine Rechtsberatung und keine Vertretung vor Behörden oder Gerichten.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der kostenlose Lösch-Check auf unserer Website ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar.
3.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot (per Website-Bestellstrecke oder E-Mail) annimmt und wir die Beauftragung bestätigen, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.
3.3. Berechtigung: Der Kunde sichert zu, dass er zur Verfügung über das betreffende Unternehmensprofil berechtigt ist (als Inhaber des Unternehmens oder mit dessen ausdrücklicher Vollmacht). Die Beauftragung der Löschung fremder Profile ohne Berechtigung ist untersagt; der Kunde hält RapidRemove insoweit schad- und klaglos. Aufträge gemäß 2.5 dürfen nur für Bewertungen auf dem eigenen bzw. vom Kunden verantworteten Unternehmensprofil erteilt werden.
3.4. Angaben zu Bewertungen, Freistellung: Bei Aufträgen gemäß 2.5 sichert der Kunde für jede ausgewählte Bewertung zu, dass diese nach seinem besten Wissen gegen die Richtlinien von Google oder geltendes Recht verstößt, und gibt den Grund im Bestellprozess bzw. im Kunden-Dashboard an; die Bearbeitung beginnt erst danach. Beruhen Ansprüche Dritter (insbesondere der Verfasser der Bewertungen oder von Mitbewerbern) auf unrichtigen Angaben des Kunden, stellt der Kunde RapidRemove von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei und hält RapidRemove insoweit schad- und klaglos.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde bestätigt das zu entfernende Profil und erteilt die erforderliche Bearbeitungsberechtigung für das Unternehmensprofil. Ein Zugriff auf das Google-Konto, Gmail, Google Ads oder persönliche Daten des Kunden ist dafür nicht erforderlich und wird nicht verlangt.
4.2. Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht erbringt, verlängern sich genannte Bearbeitungszeiten entsprechend.
5. Bearbeitungszeit
5.1. Die Entfernung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ab Vorliegen aller Mitwirkungen gemäß Punkt 4. Hierbei handelt es sich um eine Zirka-Angabe, nicht um einen Fixtermin. Verzögerungen durch Google-interne Prozesse haben wir nicht zu vertreten. Bei Leistungen gemäß 2.5 richtet sich die Dauer nach der Prüfung durch Google; sie beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen, manchmal weniger, in Einzelfällen etwas länger. Software-Löschungen dauern in der Regel ca. ein bis drei Tage.
6. Preise und Zahlung
6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Website bzw. im Angebot ausgewiesenen Festpreise. Sämtliche ausgewiesenen Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Je nach Region des Kunden erfolgt die Abrechnung in EUR oder USD.
6.2. Zahlung nach Erfolg („No Cure, No Pay“): Für Leistungen gemäß 2.1, 2.2 und 2.5 wird das Entgelt erst mit Eintritt des Erfolges gemäß Punkt 7 fällig. Bleibt der Erfolg aus, schuldet der Kunde kein Entgelt. Bei der Zahlungsabwicklung kann eine Zahlungsautorisierung bereits bei Beauftragung erfolgen; die Belastung erfolgt erst nach Erfolgseintritt. Für Bewertungen ohne Text gilt abweichend die Regelung in 2.5.
6.3. Für die Reputations-Verdrängung gelten die im Angebot genannten Vergütungen (z. B. einmaliges Audit, monatlicher Retainer); diese sind nicht erfolgsabhängig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.4. Zahlungsarten: die im Bestellprozess angebotenen Methoden (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, iDEAL); die Abwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister.
7. Erfolgsdefinition, Abnahme
7.1. Der Erfolg der Profil-Löschung tritt ein, wenn das beauftragte Unternehmensprofil in der Google-Suche und auf Google Maps öffentlich nicht mehr abrufbar ist. Maßgeblich ist die Nichtabrufbarkeit des Profils selbst; aus technischen Gründen (Caches, Drittseiten, zeitversetzte Synchronisierung einzelner Google-Dienste) können einzelne Inhalte vorübergehend noch auffindbar sein, ohne dass dies den Erfolgseintritt hindert.
7.2. Wir informieren den Kunden über den Erfolgseintritt. Der Kunde kann binnen 7 Tagen Einwände erheben; andernfalls gilt die Leistung als abgenommen.
7.3. Bei Leistungen gemäß 2.5 tritt der Erfolg je Bewertung ein, sobald die betreffende Bewertung auf dem Google-Unternehmensprofil öffentlich nicht mehr angezeigt wird. Das Entgelt wird je tatsächlich entfernter Bewertung fällig; für nicht entfernte Bewertungen schuldet der Kunde kein Entgelt. Preis, allfällige Aufschläge (z. B. für ältere Bewertungen) und Mengenrabatte ergeben sich aus der Website bzw. dem Angebot. Für Bewertungen ohne Text gilt abweichend die Regelung in 2.5.
7.4. Keine eigenen Meldungen während des Auftrags, Zurechnung der Entfernung: Während der Laufzeit eines Auftrags gemäß 2.5 (ab Beauftragung bis zum Abschluss bzw. zur Stornierung des Auftrags) stellt der Kunde zu den beauftragten Bewertungen keine eigenen Meldungen, Beschwerden oder Löschanträge bei Google und beauftragt damit keine Dritten; hat er solche bereits vor der Beauftragung eingeleitet, teilt er dies RapidRemove bei der Beauftragung mit. Wird eine beauftragte Bewertung während der Laufzeit des Auftrags entfernt, wird vermutet, dass die Entfernung auf die Tätigkeit von RapidRemove zurückgeht, und das Entgelt gemäß 7.3 wird fällig. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass die Entfernung ausschließlich auf eine von ihm vor der Beauftragung eingeleitete und RapidRemove mitgeteilte Maßnahme oder auf eine Löschung durch den Verfasser selbst zurückgeht.
8. Wiedereinstellungs-Schutz
8.1. Wird das entfernte Profil während eines aufrechten Wiedereinstellungs-Schutzes durch Dritte oder durch automatisierte Google-Prozesse erneut öffentlich eingestellt, entfernen wir es auf Mitteilung des Kunden hin kostenlos erneut. Der Schutzzeitraum richtet sich nach dem gewählten Schutz-Paket: beim Monatlichen Schutz und bei der Täglichen Überwachung für die Laufzeit des aufrechten Abonnements (jeweils monatlich kündbar), beim Lebenslangen Schutz dauerhaft. Bei der Täglichen Überwachung sowie beim Lebenslangen Schutz prüfen wir zusätzlich laufend selbst auf Wiedereinstellungen, ohne dass es einer Mitteilung des Kunden bedarf.
8.2. Nicht umfasst sind Profile, die der Kunde selbst oder mit seiner Zustimmung neu anlegt, sowie inhaltlich neue, abweichende Einträge Dritter (z. B. mit anderer Adresse/Firmierung), die kein Wiederaufleben des ursprünglichen Profils darstellen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9.2. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir — außer bei Personenschäden — nicht; gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
9.3. Wir schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen Effekt der Löschung (z. B. Umsatz-, Ranking- oder Reputationsentwicklung).
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1. Verbrauchern im Sinne des KSchG steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht nach dem FAGG zu. Es gilt die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.
11.2. Vorzeitiger Beginn: Wünscht der Verbraucher, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen (insbesondere wegen der Bearbeitungszeit von 24–48 Stunden), verlangen wir hierfür eine ausdrückliche Erklärung im Bestellprozess samt Bestätigung der Kenntnisnahme, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).
11.3. Widerruft der Verbraucher nach erfolgtem Leistungsbeginn, aber vor vollständiger Erfüllung, schuldet er ein anteiliges Entgelt für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 16 FAGG).
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt.
12.2. Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von RapidRemove. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.3. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026
